Unterstützung von Schüleraustauschmaßnahmen innerhalb der EU
Die finanzielle Unterstützung von Schüleraustauschmaßnahmen innerhalb der EU durch den Förderverein für internationale Begegnungen Papenburg ist gebunden an folgende Konditionen:
1. Es muss sich um einen Austausch von Papenburger Schülergruppen mit einer oder mehreren Schülergruppe/n aus EU-Ländern handeln mit Besuchen und Gegenbesuchen derselben Teilnehmerkreise. Touristische Reisen in EU-Länder werden nicht bezuschusst.
2. Eine Förderung erfolgt unter dem Vorbehalt ausreichender finanzieller Mittel des Vereins. Ein Rechtsanspruch auf Unterstützung besteht nicht. Über Förderanträge und die Höhe der Bezuschussung entscheidet der Vereinsvorstand im Einzelfall.
3. Förderanträge sind mindestens zwei Monate vor der geplanten Austauschmaßnahme vorzugsweise über das Online-Formular auf www.papenburg-rochefort.de zu stellen.
4. Der Zuschussempfänger erklärt sich damit einverstanden, dass der Verein die Fördermaßnahme und deren Details in analogen und digitalen Medien veröffentlicht. Er stellt dem Verein dazu bis zu vier aussagekräftige Bilder und einen entsprechenden Kurztext zur Verfügung, der innerhalb von vier Wochen nach Beendigung der Maßnahme dem Verein vorliegt. Er übernimmt die Verantwortung dafür, dass Bilder und Text die Persönlichkeitsrechte der dargestellten Personen wahren.
